
Zukunft Personal Nord als Fortbildungsveranstaltung
Die Zukunft Personal Nord 2020, das HR-Networking-Event im Norden Deutschlands, ist als Fortbildungsveranstaltung anerkannt worden.
Nachfolgend werden die bis dato positiv erteilten Bescheide für die Bundesländer aufgeführt:
Bildungsfreistellung | Schleswig-Holstein
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) hat die Zukunft Personal Nord 2020 nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) vom 06.03.2012 (GVOBI.H.S. 282) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit der Bildungsfreistellungsverordnung (BilFVO) vom 16.05.2017 (GVOBL. Schl.-H. S.319) als Bildungsfreistellungsveranstaltung anerkannt.
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Die nachstehende Veranstaltung wird gemäß § 17 WBG in Verbindung mit der BilFVO als Veranstaltung für Bildungsfreistellung anerkennt.
Veranstaltung: | Zukunft Personal Nord |
Veranstaltungsort: | Hamburg |
Veranstaltungstermin: | 21.04.2020 - 22.04.2020 |
Anerkannte Tage: | 2 Tage |
Zielgruppen: | Geschäftsführung, Führungskräfte, Entscheidungsträger oder Experten |
Für Beschäftigte, die nicht der angegebenen Zielgruppe angehören, ist diese Anerkennung nicht gültig. Es sei denn, der Arbeitgeber stimmt der Teilnahme an der Veranstaltung gem. § 14 Abs.2 WBG zu.
Bildungsfreistellung | Thüringen
Anerkennung von Bildungsveranstaltungen nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erlässt folgenden Bescheid: Die Bildungsveranstaltung Zukunft Personal Nord 2020 wird nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz als Bildungsveranstaltung auf dem Gebiet der arbeitsweltenbezogenen Bildung anerkannt.
Die Anerkennung gilt unbefristet.
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Die Anerkennung der Bildungsveranstaltung erfolgt auf der Grundlage der §§8, 9 und 10 Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) vom 15. Juli 2015 (GVBl. S. 114) nach Anhörung des Beirats nach §10 Abs. 5 Satz 1 ThürBfG. Die Voraussetzung der arbeitsweltbezogenen Bildung im Sinne des § 1 Abs. 4 ThürBfG liegt vor.